Notbetreuung
Liebe Kinder,
bitte denkt nächste Woche in der Notbetreuung an winterfeste Kleidung. Wir werden uns sicherlich viel im Schnee aufhalten :-)
Liebe Grüße
R. Schmidt
SL
Schulbetrieb in der Zeit vom 15.02.2021 bis 26.02.2021
Liebe Kinder,
sehr geehrte Eltern,
in der Zeit vom 15.02.2021 bis 26.02.2021 wird der Schulbetrieb in der derzeit geltenden Struktur (Distanzunterricht) fortgesetzt. An den Bestimmungen der zulässigen Notbetreuung ändert sich nichts.
Soweit in einem Landkreis bzw. in einer kreisfreien Stadt die 7 Tages-Inzidenz den Wert von 200 pro 100 000 Einwohner im Zeitraum 22.02.2021 bis 26.02.2021 an allen Tagen unterschreitet, wird ab dem 01. 03.2021 and en Grund- und Förderschulen der Präsenzunterricht unter Befreiung der Präsenzpflicht wieder aufgenommen. Weitere Informationen folgen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt
SL
Notfall - Corona - Lernpaket
Liebe Kinder,
unter folgendem Link könnt Ihr weitere Zusatzaufgaben für das Lernen zu Hause herunterladen:
https://www.mildenberger-verlag.de/page.php?modul=GoShopping&op=show_rubrik&cid=1176
Verlängerung Distanzunterricht ab 11.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
Laut 9. Eindämmungsverordnung des Landes Sachen-Anhalt vom 15.12.2020, § 11, wird der Anspruch der Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten eingeschränkt.
Demnach findet ab 11.01.2021 zunächst bis 31.01.2021 der Unterricht als Distanzunterricht statt.
Die Notbetreuung können Kinder in Anspruch nehmen, wenn ein Erziehungsberechtigter zur Gruppe der im Bereich der kritischen Infrastruktur tätigen, unentbehrlichen Schlüsselpersonen nach Absatz 5 gehört. Diese Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (z.B. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Somit ist für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ab 11.01.2021 die Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung erforderlich.
Kinder in der Notbetreuung benötigen ihre Deutsch- und Mathematerialen. Des Weiteren muss das Essen bei der Stadtküche neu bestellt werden.
Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt
Maskenpflicht
Sehr geehrte Eltern,
da auch die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Sachsen-Anhalt steigt, wurde der "Rahmenplan für die Hygienemaßnahmen an Schulen in Sachsen-Anhalt" überarbeitet.
Ab Montag, den 09. November 2020 gilt daher wieder die Maskenpflicht. Außer während des Unterrichts muss auf dem Schulgelände immer dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von allen Personen ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
Ich bitte Sie und Ihre Kinder um Verständnis dieser Maßnahme, damit der Schulbetrieb an unserer Schule weiterhin aufrecht erhalten werden kann.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
R. Schmidt
Schulleiterin